Wie kauft man ein zwangsversteigertes Haus? 

Die Zwangsversteigerung von Immobilien bietet auch Laien die Chance, endlich den Traum vom eigenen Haus oder der interessanten Kapitalanlage zu realisieren. Doch die Frage “Wie kauft man ein zwangsversteigertes Haus?” ist durchaus berechtigt, denn es gibt dabei einiges zu beachten.

Nachfolgend beantworten wir die Fragen, die uns regelmäßig von Kunden gestellt werden und geben interessante Tipps.

 

Wie erfährt man von Zwangsversteigerungen?

Offiziell erfahren Sie von Versteigerungen durch Bekanntmachungen des Termins aus der regionalen Presse oder online über www.zvg-portal.de.

In diesem von der Justiz betriebenen Portal können Sie – nach Bundesländern sortiert – nach dem zuständigen Amtsgericht suchen oder – ohne Eingabe des Gerichts – eine Übersicht aller Versteigerungstermine im ausgewählten Bundesland anzeigen lassen.

Neben den Angaben, wo und wann der Versteigerungstermin stattfindet, finden Sie auch Informationen zum Objekt, dessen Lage und dem Verkehrswert.

Achtung:
Hier sind auch verschiedene private Betreiber unterwegs. Bitte nicht verwechseln!

Was ist bei einer Versteigerung der Verkehrswert?

Der Verkehrswert wird durch das Gericht auf Grundlage eines Immobiliengutachtens – oder bei Widerspruch auch weiterer – festgesetzt.

Der Verkehrswert dient im weiteren Verfahren als Aufsatzpunkt für spätere Entscheidungen des Gerichts (Stichwort: 5/10tel- und 7/10tel-Grenze).

Tipp 1:
Der Verkehrswert sagt zunächst nichts darüber aus, welcher Betrag im Verfahren mindestens für das Objekt geboten werden muss.

Tipp 2:
Bei konkretem Interesse unbedingt Einsicht in das Immobiliengutachten nehmen!

Kann ich mir das Immobiliengutachten ansehen?

Das Gutachten liegt bei Gericht (im Regelfall auf der zuständigen Geschäftsstelle für Versteigerungen – das sind alle Aktenzeichen mit dem Buchstaben „K“, z.B. 007 K 16/22) zur Einsichtnahme bereit. Ein elektronischer Versand ist in der Regel nicht möglich.

Tipp 1:
Schauen Sie, ob das Objekt zusätzlich / parallel im Internet angeboten wird. Das machen Banken oder Makler, um möglichst viele Interessenten für den Versteigerungstermin zu gewinnen. Hier besteht ggf. auch Zugriff auf das Gutachten.

Tipp 2:
Prüfen Sie, ob der Gutachter die Immobilie betreten durfte oder ob er das Objekt nur von außen bewerten konnte.

Wie läuft eine Zwangsversteigerung ab?

Das Verfahren findet nur auf Antrag zumindest eines Gläubigers des Grundstückseigentümers ab. Nach der Anordnung erfolgt die Ermittlung des Verkehrswertes (durch Beauftragung eines Sachverständigen) und dessen Festsetzung. Das alles kann sich – insbesondere, wenn Meinungsunterschiede bestehen – über Monate hinzuziehen. Sie als Interessent bekommen hiervon nichts mit. Erst mit Anberaumung des Versteigerungstermin (und dessen öffentlicher Bekanntmachung) haben Sie Möglichkeit, hiervon zu erfahren.

Kann ich an Zwangsversteigerungen teilnehmen?

Die Teilnahme ist jedem Interessierten möglich, Sie können einfach hingehen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Tipp:
Wenn Sie den Erwerb einer Immobilie im Wege der Zwangsversteigerung planen, sollten Sie vorher unbedingt „hineingeschnuppert“ haben und Termine besuchen, in denen Sie nicht mitbieten.

 

Wie läuft der Zwangsversteigerungstermin ab?

Der Zwangsversteigerungstermin beginnt mit Aufruf der Sache. Der Termin wird von einer / einem Rechtspfleger geleitet. Nach diversen Bekanntmachungen wird es interessant, nämlich dann, wenn es um die Feststellung der Versteigerungsbedingungen – und hier insbesondere um das sogenannte Geringste Gebot – geht.

Nach erfolgter Feststellung der Versteigerungsbedingungen fordert dann das Gericht zur Abgabe von Geboten auf. Diese sogenannte Bietstunde dauert heute nur noch mindestens 30 Minuten.

Zum Ende der Bietstunde stellt das Gericht das bis dato vorliegende höchste Gebot fest und fordert die Beteiligten zur Abgabe von höheren Geboten auf. Wenn dies nicht der Fall ist, wird das höchste Gebot dreimal aufgerufen.

Tipp: Selbst nach dreimaligem Aufruf können Sie noch ein weiteres, höheres Gebot abgeben. Erst wenn das Gericht das Ende der Bietstunde erklärt hat, bestehen keine weiteren Möglichkeiten mehr.

Wie kaufe ich ein Haus, das zwangsversteigert wird?

Normal kaufen Sie ein Haus, indem Sie beim Notar einen Kaufvertrag unterschreiben. In der Zwangsversteigerung ist das nicht erforderlich. Durch den sogenannten Zuschlag wird man durch Beschluss des Gerichts neuer Eigentümer. Selbst die Eintragung im Grundbuch ist nur formal (juristisch: deklaratorischer Art).

Kann man bei Zwangsversteigerungen Schnäppchen machen?

Wo Chancen da auch Risiken. Lesen Sie hierzu unseren entsprechenden Beitrag.

Kann ich ein Versteigerungsobjekt auch vorher freihändig kaufen?

Grundsätzlich ja, aber … Das hängt von einer Vielzahl von Prämissen / Bedingungen ab, auf die an dieser Stelle nicht detailliert eingegangen werden kann. Die Fachleute sprechen von „freihändiger Lieferfähigkeit“.

Wie kauft man ein zwangsversteigertes Haus – die besten drei Tipps

Ein zwangsversteigertes Haus zu kaufen, kann viele Chancen bieten. Hier unsere drei Kerntipps:

  1. Informieren Sie sich über zvg-portal.de über Versteigerungen in Ihrer Nähe.
  2. Nehmen Sie einfach mal an einer Zwangsversteigerung teil und sammeln Sie Erfahrungen.
  3. Der Verkehrswert entspricht nicht dem, was mindestens für das Objekt geboten werden muss.

Über den Verfasser

Der Verfasser (selbst Dipl.-Rechtspfleger (FH)) verfügt über langjährige Expertise in der Zwangsversteigerung aus über 300 Versteigerungsterminen, sowohl bei Gericht als auch als Vertreter von Gläubigern und als gerichtlich bestellter Sachverständiger.

Mit diesem Wissen in Kombination als Sachverständiger können wir gemeinsam mit Ihnen die Risiken eingrenzen, dotieren und Sie in der Versteigerung begleiten. Oder die Möglichkeiten einer vorherigen freihändigen Veräußerung prüfen.

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