Mit der Entstehung eines Brandes ist jederzeit zu rechnen. Dies geht sogar so weit, dass ein Gericht in Münster bereits im Jahr 1986 urteilte, dass jederzeit mit einem Brand zu rechnen sei und es Zufall sein, wenn es gerade nicht brennen würde. Die Ausdrucksweise ist sehr drastisch, beschreibt aber auch den rechtlichen Hintergrund. Wenn Personen zu Schaden kommen, drohen nicht nur Probleme mit...